{"id":14766,"date":"2012-08-07T17:13:17","date_gmt":"2012-08-07T17:13:17","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.agoff.de\/?p=14766"},"modified":"2022-11-23T15:41:51","modified_gmt":"2022-11-23T14:41:51","slug":"satzung-in-der-fassung-vom-23-januar-2010","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/agoff.de\/?p=14766","title":{"rendered":"Satzung in der Fassung vom 22. M\u00e4rz 2014"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center;\">Satzung der Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher e.V.<\/h3>\r\n<p style=\"text-align: center;\">in der Fassung der 7. &Auml;nderung vom 22. M&auml;rz 2014<\/p>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 1<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Der Verein f&uuml;hrt den Namen &#8222;Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher e. V.&#750;, abgek&uuml;rzt &#8222;AGoFF&#750;.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Sitz des Vereins ist die Stadt Herne.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum eingetragen.<\/li>\r\n\t\t<li>Das Gesch&auml;ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 2<br \/>Zweck<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Zweck des Vereins ist die F&ouml;rderung von Wissenschaft und Forschung in genealogischer und familienkundlicher Hinsicht, einschlie&#223;lich der wissenschaftlichen Nachbargebiete der Heraldik, Sphragistik, historischen Demografie und der Namensforschung. Der Verein verfolgt ausschlie&#223;lich und unmittelbar gemeinn&uuml;tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8223;Steuerbeg&uuml;nstigte Zwecke&#750; der Abgabenordnung. Der Verein ist &uuml;berregional und selbstlos t&auml;tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das Forschungsgebiet erstreckt sich auf den gesamten Siedlungsraum deutschsprachiger Menschen im Osten.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Forschung nach genealogischem und historischem Material (wie z. B. Personen- und Zivilstandsregister, Kirchenb&uuml;cher, Handschriften B&uuml;cher, Bilder und Karten), dessen auch EDV-gest&uuml;tzte Sicherung und Auswertung (Verkartung) sowie durch Ver&ouml;ffentlichung in den vereinseigenen Publikationen, in Monografien und EDV-gest&uuml;tzten Kommunikations- und Ver&ouml;ffentlichungsmedien einschlie&#223;lich der Beratung seiner Mitglieder.<\/li>\r\n\t\t<li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Weder Vereinsmitglieder noch Dritte d&uuml;rfen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh&auml;ltnism&auml;&#223;ig hohe Verg&uuml;tungen beg&uuml;nstigt werden. Dem Schriftleiter einer vereinseigenen Publikation kann auch als Mitglied des Vorstandes oder Beirates f&uuml;r seine Schriftleitert&auml;tigkeit eine angemessene Verg&uuml;tung gezahlt werden.<\/li>\r\n\t\t<li>Mitglieder des Vorstandes, des Beirats, Leiter von Forschungsgruppen sowie Rechnungspr&uuml;fer erhalten Ersatz ihrer tats&auml;chlichen Auslagen und Ersatz ihrer Reisekosten nach Ma&#223;gabe einer gesonderten, durch den Vorstand zu beschlie\u00dfenden Reisekostenordnung.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 3<br \/>Erwerb der Mitgliedschaft<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Der Verein hat ordentliche Mitglieder, f&ouml;rdernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/li>\r\n\t\t<li>Ordentliche Mitglieder k&ouml;nnen alle nat&uuml;rlichen Personen werden.<\/li>\r\n\t\t<li>Mitglieder k&ouml;nnen den Status eines f&ouml;rdernden Mitgliedes erwerben (F&ouml;rderer). F&ouml;rdernde Mitglieder verpflichten sich in einer schriftlichen, dem Vorstand gegen&uuml;ber abzugebenden Erkl&auml;rung, mindestens den dreifachen Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitglieds zu zahlen. Diese Verpflichtung kann fr&uuml;hestens drei Jahre nach Abgabe der Erkl&auml;rung zur&uuml;ckgezogen werden. Der Status als f&ouml;rderndes Mitglied kann von vornherein auf diesen oder einen l&auml;ngeren Zeitraum begrenzt werden. Der Status als F&ouml;rderer erlischt, wenn die &uuml;bernommene Zahlungsverpflichtung nicht eingehalten wird. F&ouml;rdernde Mitglieder werden in geeigneter Weise als solche bekannt gemacht, sofern sie nicht ausdr&uuml;cklich w&uuml;nschen, in dieser Eigenschaft nicht namentlich genannt zu werden. Mitglieder, die gegen Zahlung eines Entgelts Auftragsforschungen f&uuml;r Dritte ausf&uuml;hren (Berufsgenealogen) oder Einnahmen aus beruflichen bzw. gewerblichen T&auml;tigkeiten erzielen, deren F&ouml;rderung auch der Zwecksetzung des Vereins entspricht, k&ouml;nnen nicht f&ouml;rdernde Mitglieder werden. Zu Ehrenf&ouml;rderern kann der Vorstand nat&uuml;rliche Personen ernennen, die die Belange des Vereins in materieller Hinsicht in besonders nachhaltiger Weise gef&ouml;rdert haben.<\/li>\r\n\t\t<li>Auch Personenvereinigungen, juristische Personen und K&ouml;rperschaften k&ouml;nnen ordentliche und f&ouml;rdernde Mitglieder werden.<\/li>\r\n\t\t<li>Zu Ehrenmitgliedern kann der Beirat nat&uuml;rliche Personen ernennen, denen der Verein eine wesentliche F&ouml;rderung seiner wissenschaftlichen Arbeit verdankt. Sie sind berechtigt an den Vorstands- und Beiratssitzungen &#8211; ohne Stimmrecht &#8211; teilzunehmen.<\/li>\r\n\t\t<li>Die Mitglieder nimmt der Vorstand nach schriftlicher Anmeldung auf. Ein Anspruch auf Erlangung der Mitgliedschaft besteht nicht.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 4<br \/>Verlust der Mitgliedschaft<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Die Mitgliedschaft erlischt\r\n\t\t\t<ul class=\"satzung\">\r\n\t\t\t\t<li>durch den Austritt, der nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer viertelj&auml;hrlichen K&uuml;ndigungsfrist schriftlich gegen&uuml;ber einem Mitglied des Vorstandes erkl&auml;rt werden kann;<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>durch Streichung in der Mitgliederliste;<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>durch Ausschluss aus wichtigem Grund;<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>durch den Tod;<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>durch Aufl&ouml;sung (Personenvereinigungen, juristische Personen und K&ouml;rperschaften).<\/li>\r\n\t\t\t<\/ul>\r\n\t\t<\/li>\r\n\t\t<li>Streichung<br \/>\r\n\t\tEin Mitglied, das sich mit der Zahlung des Jahresbeitrages l&auml;nger als ein Jahr in Zahlungsr&uuml;ckstand befindet, wird vom Schatzmeister unter Hinweis auf diese Satzungsbestimmung und unter Einr&auml;umung einer letzten Zahlungsfrist von zwei Wochen gemahnt. Nach fruchtlosem Ablauf auch dieser Frist erfolgt die Streichung des Mitglieds aus der Mitgliederliste, ohne dass es noch einer gesonderten Mitteilung bedarf. Die Streichung wird auf Antrag des Mitglieds r&uuml;ckwirkend aufgehoben, sobald aufgelaufene Verbindlichkeiten (Beitr&auml;ge und die dem Verein entstandenen Kosten) bezahlt sind.<\/li>\r\n\t\t<li>Ausschluss aus wichtigem Grund<br \/>\r\n\t\tEin Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten die Verwirklichung des Vereinszweckes gef&auml;hrdet oder das Ansehen und die Interessen des Vereins oder seiner Mitglieder sch&auml;digt. Vor einer Beschlussfassung ist dem Mitglied vom Vorstand Gelegenheit zur &Auml;u&#223;erung binnen vier Wochen zu dem beabsichtigten Vereinsausschluss einzur&auml;umen. Der Beschluss des Vorstandes ist zu begr&uuml;nden und dem Mitglied mit eingeschriebenem Brief gegen R&uuml;ckschein zuzuleiten. Der Zugang gilt auch dann als bewirkt, wenn die Einschreibsendung aus in der Person des Mitgliedes liegenden Gr&uuml;nden nicht erfolgt und die Sendung innerhalb der nach entsprechender Benachrichtigung in Lauf gesetzten Lagerfristen vom Mitglied nicht in Empfang genommen wird. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Ausschlussmitteilung beim Vorstand schriftlich Einspruch eingelegt werden. &Uuml;ber den Einspruch ist sodann auf der n&auml;chsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu entscheiden. Diese kann den Beschluss des Vorstandes best&auml;tigen oder aufheben. Wichtiger Grund kann ein Verhalten sein, das geeignet ist, den Verein in seinem Ansehen oder seiner Arbeit zu sch&auml;digen, insbesondere das Wirken gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 5<br \/>Mitgliedsbeitr&auml;ge<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Der Jahresbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung festgelegt.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Jahresbeitrag ist bis zum 1. M&auml;rz eines jeden Jahres zur Zahlung f&auml;llig und auch im Falle des Erwerbs oder der Beendigung der Mitgliedschaft w&auml;hrend des laufenden Kalenderjahres stets in voller H&ouml;he zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Mitgliedsbeitrages wird die Belieferung mit den Ver&ouml;ffentlichungen eingestellt. Erst nach Beseitigung des R&uuml;ckstandes werden diese nachgeliefert. Bei Rechnungsstellung k&ouml;nnen 5,- \u20ac zus&auml;tzlich zum jeweiligen Mitgliedsbeitrag erhoben werden.<\/li>\r\n\t\t<li>Auf besonderen Antrag hin kann der Vorstand den Beitrag stunden oder erm&auml;&#223;igen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.<\/li>\r\n\t\t<li>F&uuml;r den Beitrag erhalten die Mitglieder die Ver&ouml;ffentlichungen des Vereins und sonstige Druckschriften sowie Auskunft durch die Forschungsstellen.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 6<br \/>Rechnungsf&uuml;hrung<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Der Schatzmeister verwaltet die Mittel im Einvernehmen mit dem &uuml;brigen Vorstand.<\/li>\r\n\t\t<li>In Geldsachen sind der Schatzmeister oder der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende zeichnungsberechtigt.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 7<br \/>Rechnungspr&uuml;fer<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\nDie Haushaltsf&uuml;hrung, der Jahresabschluss und die Kasse des Vereins sind mindestens einmal im Gesch&auml;ftsjahr zu &uuml;berpr&uuml;fen und das Ergebnis von Rechnungspr&uuml;fern in einem schriftlichen Pr&uuml;fungsbericht festzuhalten. Dazu sind auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung zwei Rechnungspr&uuml;fer auf vier Jahre zu bestellen, die sowohl dem Vorstand als auch dem Beirat nicht angeh&ouml;ren d&uuml;rfen. Eine Wiederwahl ist zul&auml;ssig, wobei von den Rechnungspr&uuml;fern jeweils einer ausscheiden muss.\r\n<\/p>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 8<br \/>Gliederung des Vereins<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Organe des Vereins sind\r\n\t\t\t<ul class=\"satzung\">\r\n\t\t\t\t<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>der Vorstand;<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>der Beirat.<\/li>\r\n\t\t\t<\/ul>\r\n\t\t<\/li>\r\n\t\t<li>Au&#223;erdem unterh&auml;lt der Verein Forschungsstellen, Forschungsgruppen und zentrale Einrichtungen, die der Vorstand einrichtet und aufhebt.<\/li>\r\n\t\t<li>Diese Forschungsstellen, Forschungsgruppen und zentrale Einrichtungen sind ohne eigene Rechtspers&ouml;nlichkeit und betreuen die Mitglieder in ihrem Bereich. Ihre Rechte und Pflichten im Verein regelt der Vorstand.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 9<br \/>Vorstand<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Der Vorstand besteht aus:\r\n\t\t\t<ul class=\"satzung\">\r\n\t\t\t\t<li>dem Vorsitzenden,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>dem stellvertretenden Vorsitzenden,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>dem Schriftf&uuml;hrer,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>dem Schatzmeister,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>dem stellvertretenden Schriftf&uuml;hrer,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>dem stellvertretenden Schatzmeister,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>bis zu drei weiteren Mitgliedern mit eigenem Aufgabenbereich.<\/li>\r\n\t\t\t<\/ul>\r\n\t\tSie werden von der Mitgliederversammlung auf vier Gesch&auml;ftsjahre gew&auml;hlt. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben unbeschadet dessen bis zur Durchf&uuml;hrung einer Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl einzelner Vorstandsmitglieder oder des gesamten Vorstandes ist zul&auml;ssig.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Verein wird gerichtlich und au&#223;ergerichtlich durch den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter vertreten, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind. Der stellvertretende Vorsitzende darf von seiner Vertretungsbefugnis im Innenverh&auml;ltnis nur Gebrauch machen, wenn der Vorsitzende verhindert ist oder ihn hiermit beauftragt.<\/li>\r\n\t\t<li>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, so kann der Vorstand an seiner Stelle ein anderes Mitglied bis zur n&auml;chsten Mitgliederversammlung bestellen, wenn ihm dies zur ordnungsgem&auml;&#223;en Erf&uuml;llung seiner Aufgaben zweckm&auml;&#223;ig erscheint.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Vorstand f&uuml;hrt die laufenden Gesch&auml;fte des Vereins. Er kann auch im schriftlichen Umlaufverfahren &#8211; auch per elektronischer Post &#8211; abstimmen.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Vorstand beruft und entl&auml;sst die Leiter der Forschungsstellen, Forschungsgruppen und der zentralen Einrichtungen sowie die Schriftleiter der Zeitschriften &#8223;Archiv ostdeutscher Familienforscher (AOFF)&#750;, &#8222;Zeitschrift f&uuml;r Ostdeutsche Familiengeschichte (ZOFG)&#750; und &#8222;Arbeitsbericht (ARB)&#750;.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n \r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 10<br \/>Beirat<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Der Beirat besteht aus den berufenen Leitern der Forschungsstellen und der zentralen Einrichtungen sowie den Schriftleitern der Zeitschriften AOFF, ZOFG und ARB, soweit diese nicht Mitglied des Vorstandes sind.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Beirat tritt nach Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Jahre, zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein Drittel seiner Mitglieder oder ein Zehntel der Vereinsmitglieder es schriftlich beantragt.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Beirat wird vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung einberufen und von ihm oder seinem Vertreter geleitet. Er hat kein Stimmrecht. &Uuml;ber die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Beirat ist beschlussf&auml;hig, wenn die H&auml;lfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Vertreter anwesend ist. Jedes Beiratsmitglied hat eine Stimme. &#167; 9 Abs. 4 Satz 2 der Satzung gilt auch f&uuml;r ihn.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Beirat hat, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, beratende Aufgaben, unterbreitet Vorschl&auml;ge und spricht Empfehlungen aus.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 11<br \/>Mitgliederversammlung<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Die Mitgliederversammlung ist zust&auml;ndig f&uuml;r:\r\n\t\t\t<ul class=\"satzung\">\r\n\t\t\t\t<li>die Entgegennahme der T&auml;tigkeitsberichte des Vorstandes und des Beirats sowie der Pr&uuml;fungsberichte der Rechnungspr&uuml;fer,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>die Entlastung des Vorstandes,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>die Bestellung der Rechnungspr&uuml;fer nach &#167; 7 der Satzung,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>die Festsetzung des Jahresbeitrages,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Beirats,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>die Entscheidung &uuml;ber Einspr&uuml;che nach &#167; 4 Absatz 3 der Satzung,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>die Beschlussfassung &uuml;ber Satzungs&auml;nderungen,<\/li>\r\n\t\t\t\t<li>die Beschlussfassung &uuml;ber die Aufl&ouml;sung des Vereins.<\/li>\r\n\t\t\t<\/ul>\r\n\t\t<\/li> \r\n\t\t<li>Alle zwei Gesch&auml;ftsjahre findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich auf dem Postwege oder per elektronischer Post einzuladen sind. Die Einladungen sollen sp&auml;testens vier Wochen vor dem Termin der Versammlung zum Versand gegeben werden. Antr&auml;ge von Mitgliedern, &uuml;ber die auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden soll, m&uuml;ssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht und mit einer Begr&uuml;ndung versehen sein. Eine au&#223;erordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es der Vorstand oder der Beirat beschlie&#223;t oder wenn mindestens ein Zehntel aller Mitglieder es schriftlich mit Gr&uuml;nden beantragt.<\/li>\r\n\t\t<li>Jede ordnungsgem&auml;&#223; einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf&auml;hig und wird vom Vorsitzenden (im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied) geleitet.<\/li>\r\n\t\t<li>Soweit die Satzung nichts Anderes bestimmt, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vollmacht ist zul&auml;ssig; die so vertretenen Mitglieder gelten als anwesend. Die Vollmacht muss auf den Namen des Bevollm&auml;chtigten ausgestellt sein und soll m&ouml;glichst die Tagesordnungspunkte bezeichnen, zu denen Vollmacht erteilt wird, doch sind auch unbeschr&auml;nkte Vollmachten zul&auml;ssig. Die Vollmachtsschreiben werden der Sitzungsniederschrift beigeheftet. Niemand kann mehr als drei Vollmachten &uuml;bernehmen, dar&uuml;ber hinaus erteilte Vollmachten sind ung&uuml;ltig.<\/li>\r\n\t\t<li>&Uuml;ber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist vom Schriftf&uuml;hrer ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftf&uuml;hrer zu unterzeichnen ist. Ein Abdruck der Niederschrift wird in den Arbeitsberichten ver&ouml;ffentlicht.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 12<br \/>Forschungsstellen<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Um die Mitglieder bei ihren Forschungen zu beraten und die Forschungsarbeit zu f&ouml;rdern, bestehen &#8223;Forschungsstellen&#750; f&uuml;r die einzelnen regionalen Gebiete.<\/li>\r\n\t\t<li>Sie sollen das f&uuml;r ihren Bereich vorhandene Material sammeln, ordnen und in geeigneter Form auswerten sowie m&ouml;glichst selbst Forschung betreiben.<\/li>\r\n\t\t<li>Mit den Organisationen ihres regionalen Bereichs halten sie enge Verbindung.<\/li>\r\n\t\t<li>Die Mitglieder sollen den Forschungsstellen ihr eigenes einschl&auml;giges Material zur Verf&uuml;gung stellen. Abschriftliche &Uuml;bersendung desselben wird bei Anfragen an die Forschungsstellen erwartet.<\/li>\r\n\t\t<li>Ausk&uuml;nfte an die Mitglieder werden gegen Freiumschlag oder per elektronischer Post m&ouml;glichst kostenlos erteilt. Bei erheblichen Forschungsarbeiten oder f&uuml;r Auslagen k&ouml;nnen Unkostenbeitr&auml;ge nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 13<br \/>Ver&ouml;ffentlichungen<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Der Verein gibt das &#8223;Archiv ostdeutscher Familienforscher (AOFF)&#750; heraus, das u. a. den Mitgliedern den Abdruck von Forschungsergebnissen geringen Umfangs erm&ouml;glicht.<\/li>\r\n\t\t<li>Der Verein gibt die &#8222;Zeitschrift f&uuml;r Ostdeutsche Familiengeschichte (ZOFG)&#750; heraus, die u. a. den Mitgliedern den Abdruck von Forschungsergebnissen gr&ouml;&#223;eren Umfangs erm&ouml;glicht.<\/li>\r\n\t\t<li>Dar&uuml;ber hinaus kann der Verein eigene Schriftenreihen herausgeben und sich an der Herausgabe von Monografien durch die Dr. Werner-Emil-Maa&#223;-Stiftung zur F&ouml;rderung der ostdeutschen Genealogie mit Sitz in Herne beteiligen.<\/li>\r\n\t\t<li>Zur zwischenzeitlichen Unterrichtung seiner Mitglieder gibt der Verein &#8223;Arbeitsberichte (ARB)&#750; heraus, die m&ouml;glichst viertelj&auml;hrlich den Mitgliedern zugesandt werden.<\/li>\r\n\t\t<li>Das AOFF, die ZOFG und die ARB k&ouml;nnen auch in elektronischer Form erstellt und versandt werden.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 14<br \/>Satzungs&auml;nderungen, Aufl&ouml;sung des Vereins<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Satzungs&auml;nderungen k&ouml;nnen durch die Mitgliederversammlung nur mit &#190; Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\r\n\t\t<li>Die Aufl&ouml;sung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen au&#223;erordentlichen Mitgliederversammlung mit &#190; Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\r\n\t\t<li>Eine Stimmen&uuml;bertragung ist im Punkt 2 nicht m&ouml;glich.<\/li>\r\n\t\t<li>Die Abwicklung f&uuml;hrt der Vorstand durch, der dazu gegebenenfalls neu gew&auml;hlt werden kann.<\/li>\r\n\t\t<li>Im Falle der Aufl&ouml;sung oder Aufhebung des Vereins f&auml;llt das Vereinsverm&ouml;gen an die Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek in Herne, die es unmittelbar und ausschlie&#223;lich f&uuml;r gemeinn&uuml;tzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n<h4 style=\"text-align: center;\">&#167; 15<br \/>Unwirksame Klauseln und Schlussbestimmung<\/h4>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">\r\n\t<ol class=\"satzung\">\r\n\t\t<li>Ist eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam, so ber&uuml;hrt dies die Geltung der restlichen Satzung nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine der unzul&auml;ssigen Bestimmung m&ouml;glichst nahe kommende, zul&auml;ssige Regelung.<\/li>\r\n\t\t<li>Die unwirksame Bestimmung der Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit so zu &auml;ndern oder zu erg&auml;nzen, dass der mit der Regelung verfolgte Zweck m&ouml;glichst erreicht wird.<\/li>\r\n\t<\/ol>\r\n\r\n\r\n<p style=\"text-align:center\"><strong><a href=\"\/wp-content\/uploads\/PDF\/satzung_agoff_7_2014_deutsch.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Satzung als PDF-Dokument zum Download<\/a><\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<img decoding=\"async\" src=\"wp-content\/pic\/sonstiges\/fl_deu.gif\" \/><br>\r\n<p style=\"text-align:center\"><strong><a href=\"\/wp-content\/uploads\/PDF\/satzung_agoff_7_2014_polnisch.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Satzung als PDF-Dokument zum Download<\/a><\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<img decoding=\"async\" src=\"wp-content\/pic\/sonstiges\/fl_pol.gif\" \/><br>\r\n<p style=\"text-align:center\"><strong><a href=\"\/wp-content\/uploads\/PDF\/satzung_agoff_7_2014_franzoesisch.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Satzung als PDF-Dokument zum Download<\/a><\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<img decoding=\"async\" src=\"wp-content\/pic\/sonstiges\/fl_fra.gif\" \/><br><\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher e.V. in der Fassung der 7. &Auml;nderung vom 22. M&auml;rz 2014 &#167; 1 Der Verein f&uuml;hrt den Namen &#8222;Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher e. V.&#750;, abgek&uuml;rzt &#8222;AGoFF&#750;. Der Sitz des Vereins ist die Stadt Herne. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum eingetragen. Das Gesch&auml;ftsjahr ist das Kalenderjahr. &#167; 2Zweck Zweck <a href=\"https:\/\/agoff.de\/?p=14766\" class=\"more-link\">\u2026\u00a0<span class=\"screen-reader-text\">  Satzung in der Fassung vom 22. M\u00e4rz 2014<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[1622,657],"class_list":["post-14766","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-verein","tag-verein","tag-vereinssatzung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14766","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=14766"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14766\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":105252,"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14766\/revisions\/105252"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=14766"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=14766"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/agoff.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=14766"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}