Landkreis Rosenberg

Hilfe zum Thema Kirchenbuecher

Informationen zum Kreis Rosenberg/Oberschlesien für den Familienforscher


Hilfe zum Thema Kirchenbücher

1.Pfarrgemeindebezirk
1.1 Welche Ausdehnung hatte ein Pfarrgemeindebezirk?
Einige Pfarreien im Kreis Rosenberg waren auch für Ortschaften aus den angrenzenden Kreisen zuständig und umgekehrt. Aus diesem Grund sind bei der hier vorliegenden Aufstellung einige Kirchen aus den Kreisen Oppeln, Kreuzburg und Lublinitz (später Kreis Guttentag) berücksichtigt. Die Pfarrgemeindebezirke waren keine festen Größen, sondern wurden im Laufe der Zeit an die Bevölkerungsentwicklung angepaßt. Bei der Suche nach Vorfahren sollte man daher auch die angrenzenden Pfarreien berücksichtigen, möglicherweise war eine Gemeinde zu einem bestimmten Zeitpunkt einem anderen Pfarrgemeindebezirk zugeordnet.
1.2 Was versteht man unter Pfarrzwang?
Sehr schwierig ist zweifelsohne die Suche nach evangelischen Vorfahren aus dem Kreis Rosenberg/OS. Siehe dazu auch: Mehr Info zur ev. Kirche im Krs. Rosenberg/OS. Sicherlich wurde das Kind evangelischer Eltern auch in einer ev. Kirche getauft, ob aber dann auch der gesuchte Taufeintrag in einem ev. Kirchenbuch erscheint, ist nicht gewährleistet. War am Wohnort der Eltern nur eine katholische Kirche vorhanden, so kann die ev. Taufe durchaus auch dort vermerkt worden sein. Man spricht hier vom sog. Pfarrzwang. Nur eine Kirche war unabhängig vom Bekenntnis für den Ort zuständig. Friedrich der Große hob 1757 für die Ev. und 1765 für die Kath. den Pfarrzwang auf. Bis zum genannten Zeitpunkt wurden demnach ev. Amtshandlungen, auch wenn sie in der auswärtigen ev. Kirche stattfanden, im kath. Kirchenbuch festgehalten und umgekehrt. Die Pfarrer hielten sich jedoch bis ins 19. Jahrhundert nicht immer an diese Regelung. Da die ev. Kirchenbücher des Kreises Rosenberg sowieso kaum erhalten sind, sollte man bei der Suche nach ev. Vorfahren – bis ca. 1860 – auch die kath. Bücher berücksichtigen.

2. Kirchenbücher
2.1 Ab wann gibt es Kirchenbücher im Kreis Rosenberg/OS?

Es gab kein festgelegtes Datum, ab wann eine Pfarrei Kirchenbücher führen mußte. Zumindest im 17. und 18. Jahrhundert war dies dem jeweiligen Pfarrer überlassen. Die ältesten Bücher im Kreis Rosenberg aus dem Jahr 1660 stammen von der kath. Kirche ‚Hl. Erzengel Michael‘ in der Kreisstadt selbst. Davor gab es vermutlich schon unregelmäßig geführte Aufzeichnungen, die heute, es gab mehrere große Brände in den beiden Städten Rosenberg und Landsberg, sicher nicht mehr vorhanden sind. Das Pfarrarchiv der Stadt Rosenberg wurde bedauerlicherweise 1945 dann vollständig vernichtet.
2.2 Welche Arten von Kirchenbücher (KB) gab es?
 Es wurden jeweils Tauf-, Trau- und Beerdigungsbücher angelegt.
-Erstschriften Die Erstschriften befanden sich in der jeweiligen Pfarrei und sind Eigentum der Kirchengemeinde. Beide großen Kirchen hatten in Breslau zentrale Archive für ihre älteren Kirchenbücher eingerichtet. Das sog. ev. Centralarchiv besaß bei Kriegsbeginn schon umfangreiche Bestände. Diese wurden leider fast alle 1945 vernichtet. Das kath. Kirchenbucharchiv des Erzbistums Breslau hat hingegen den Krieg völlig unbeschadet überstanden. Die erhaltenen kath. KB befinden sich heute hauptsächlich im Bistumsarchiv in Oppeln oder noch in den Pfarreien vor Ort. Die wenigen ev. KB lagern heute im Pfarrarchiv in Kreuzburg, im Staatsarchiv in Opplen oder sogar in Deutschland. Die Zuständigkeit für die Restbestände der ev. Kirchenbücher scheint in Polen daher noch ungeklärt zu sein.
-Zweitschriften Das Allgemeine Landrecht von 1794 bestimmte in Teil II, Tit. 11, §501-503, daß Küster von jedem Kirchenbuch ein Duplikat zu führen haben, welches im zust. Amtsgericht aufbewahrt wurde. Aufgrund der Einführung der Standesämter im Jahre 1874 benötigte man von staatlicher Seite diese Zweitschriften dann nicht mehr. Leider hat man diese Abschriften auch im Kreis Rosenberg, wie überhaupt in Oberschlesien, von der kath. Kirche nur sehr widerwillig geführt. Daher existierten vor dem Krieg Abschriften, die den Zeitraum 1794 bis 1874 vollständig abdeckten, nur von der Kreisstadt selbst. Diese Zweitschriften waren staatliches Eigentum und wurden wie bereits erwähnt in den Amtsgerichten aufbewahrt. Der Bestand aus dem Amtsgericht Rosenberg ist sicher völlig verloren. Über die im Amtsgericht von Landsberg aufbewahrten Duplikate gibt es widersprüchliche Aussagen. Angeblich sollen wenige Bestände davon erhalten sein. Aus den Amtsgerichten im Kreis Kreuzburg sind aber nachweislich Bestände, die dann auch den Kreis Rosenberg betreffen, erhalten geblieben und lagern heute im Staatsarchiv von Oppeln.

3. Was ist die Kirche Jesus Christi Heiligen der letzten Tage (Kirche J.C.H.d.l.T)?
Sie unterhält das weltweit größte Archiv für Verfilmungen von Kirchenbüchern und Personenstandsregistern der Standesämter. In den sog. genealogischen Forschungsstellen der Kirche, von denen es auch eine größere Anzahl hier in Deutschland gibt, können diese Verfilmungen gegen eine Gebühr eingesehen werden. Weitere Information dazu, siehe:
http://home.t-online.de/home/GFS.Dortmund/
http://www.familysearch.org

Aufgrund deutscher Datenschutzbestimmungen sind nicht alle Verfilmungen hier der BRD einsehbar. Bitte im Einzelfall nachfragen !!!

Zweifelsohne ist eine Familienforschung im Kreis Rosenberg/OS ohne diese genealogischen Forschungsstellen der Kirche J.C.H.d.l.T kaum zu realisieren, denn praktisch wurde der gesamte Bestand der kath. Kirchenbücher des Kreises Rosenberg verfilmt und ist somit auch in Deutschland einzusehen. Der Verweis(link) ‚Start‘ führt jeweils auf die erste Auswahlseite der Datenbank von familysearch.org, von dort aus kann dann leicht weiter nach den entsprechenden Verfilmungen gesucht werden.


Zuletzt überarbeitet: 01.01.2003 (Autor: Klaus Liwowsky )
Kommentare und Vorschläge zu dieser Seite bitte an Hans Fuhrich

 

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