Landkreis Rosenberg

Hilfe zum Thema Personenstandsregister der Standesaemter

Informationen zum Kreis Rosenberg/Oberschlesien für den Familienforscher

Hilfe zum Thema Personenstandsregister der Standesämter

1.Standesamtsbezirk
1.1 Welche Ausdehnung hatte ein Standesamtsbezirk?

Die einzelnen Standesamtsbezirke orientierten sich an der Kreisgrenze. Somit sind bei der hier vorliegenden Aufstellung nur Rosenberger Standesämter aufgeführt. Die Standesamtsbezirke waren keine festen Größen, sondern wurden an die Bevölkerungsentwicklung angepaßt. Noch Ende der 1930er Jahren sind neue Standesämter entstanden. Bei der Suche nach Vorfahren sollte man daher auch die angrenzenden bzw. später eingerichteten Standesämter berücksichtigen, möglicherweise war eine Gemeinde zu einem bestimmten Zeitpunkt einem anderen Standesamtsbezirk zugeordnet. Leider fehlt hier eine exakte Aufstellung aus der Vorkriegszeit, wann die Ämter eingerichtet wurden und vor allem, welche Gemeinden ihnen zugeordnet waren. Die Angaben aus den polnischen Verzeichnissen sind bedauerlicherweise bei 14 Standesämtern widersprüchlich. Die angegebene Zuordnung von Gemeinde und Standesamtsbezirk wurde dem 1908er Ortsverzeichnis entnommen. Wer die Zuständigkeit zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt sucht, muß ein anderes schlesisches Ortschaftsverzeichnis einsehen. Folgende Jahrgänge sind in der Reihe KORN von 1. 1881 bis 13.1941 erschienen und in dt. Bibliotheken nachgewiesen: 1881; 1883; 1893; 1895; 1897; 1901; 1907; 1908; 1913; 1919; 1925 ; 1928; 1934 u. 1941. Weitere Informationen über Standesamtsbezirke finden sich im ‚Amtsblatt des Regierungspräsidenten in Oppeln‘, Jahrgänge nach 1874. Das Periodikum befindet sich allerdings in Deutschland ausschließlich in einigen Berliner Bibliotheken.

2. Personenstandsregister
2.1 Ab wann gibt es Personenstandsregister im Kreis Rosenberg/OS?
Seit 1. Oktober 1874 sind die Standesämter allein Personenstandsbehörde (Pr.Gesetz vom 9.3.1874, Pr. Ges.-Sammlung S. 95, und Reichspersonenstandsgesetz vom 6.2.1875, Reichsgesetz-Blatt Seite 23). Die Standesamtsregister in Schlesien (Preußen) existieren demnach frühestens seit Herbst 1874. Doch je nach Bedarf wurden später weitere Ämter eingerichtet, so daß also nicht alle Personenstandsregister eines bestimmten Bezirks bis zu diesem Zeitpunkt zurückreichen.
2.2 Welche Register gibt es?
Es wurden jeweils Geburts-, Heirats- und Sterberegister angelegt. Die Hauptregister blieben in den Ämtern und die Nebenregister wurden in den zuständigen Amtsgerichten aufbewahrt. Jeder Eintrag in einem Standesamtsregister existierte demnach zweimal. Die Register sind beide staatliches Eigentum und sind heute noch zu einem größeren Teil erhalten.Von den Nebenregistern wurden einige nach Berlin in das sog. Standesamt I verlagert. Ein direkter Zugriff für den Familienforscher besteht dort aber nicht, sondern nach schriftlichem Antrag erhält man gegebenenfalls eine amtliche Kopie des gesuchten Eintrages. Man sollte sich dabei auf eine längere Bearbeitungszeit einstellen.
Für die Bestände in Polen gilt der Grundsatz: Personenstandsregister der polnischen Standesämter, die ÄLTER sind als 100 Jahre, werden nach und nach in das zuständige Staatsarchiv überführt. Für den Kreis Rosenberg sind dies die Archive in Oppeln oder Czestochowa. Die Jahrgänge, die JÜNGER sind als 100 Jahre, befinden sich dagegen noch immer in den Standesämtern vor Ort. Allerdings haben die poln. Behörden die Anzahl der Standesämter im Kreis Rosenberg drastisch verringert. Von 45 Ämtern im Deutschen Reich liegen bisher Nachweise vor. Heute sind nur noch 5 sowie zusätzlich 2 im Kreis Kreuzburg vorhanden. Der eigentliche Kreis Rosenberg existiert ja in Polen als Verwaltungseinheit sowieso nicht mehr.

3. Was ist die Kirche Jesus Christi Heiligen der letzten Tage (Kirche J.C.H.d.l.T)?
Sie unterhält das weltweit größte Archiv für Verfilmungen von Kirchenbüchern und Personenstandsregistern der Standesämter. In den sog. genealogischen Forschungsstellen der Kirche, von denen es auch eine größere Anzahl hier in Deutschland gibt, können diese Verfilmungen gegen eine Gebühr eingesehen werden. Weitere Information dazu, siehe:
http://home.t-online.de/home/GFS.Dortmund/
http://www.familysearch.org

Aufgrund deutscher Datenschutzbestimmungen sind nicht alle Verfilmungen hier der BRD einsehbar. Bitte im Einzelfall nachfragen !!!

Zweifelsohne ist eine Familienforschung im Kreis Rosenberg/OS ohne diese genealogischen Forschungsstellen der Kirche J.C.H.d.l.T kaum zu realisieren. Die bisher vorgenommenen Verfilmungen der Personenstandsregister der Standesämter im Kreis Rosenberg / OS umfaßt allerdings bisher nur jeweils maximal 10 Jahre. Weiter Verfilmungen werden vielleicht in den nächsten Jahren noch durchgeführt. Der Verweis(link) ‚Start‘ führt jeweils auf die erste Auswahlseite der Datenbank von familysearch.org, von dort aus kann dann leicht weiter nach den entsprechenden Angaben gesucht werden.


Zuletzt überarbeitet: 01.01.2003 (Autor: Klaus Liwowsky )
Kommentare und Vorschläge zu dieser Seite bitte an Hans Fuhrich

 

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