Vorliegend handelt es sich um eine Aufstellung mit Stand der Volkszählung 1. Dezember 1871. Da die Standesämter in Preußen erst zum 1. Oktober 1874 eingerichtet wurden, gibt es keine Zuordnung zu Standesamtbezirken. Eine Zuordnung zu einer evangelischen oder katholischen Kirchengemeinde wurde ebenfalls nicht erhoben oder zumindest nicht veröffentlicht.Eine kurze Einführung zum Kreis Usedom-Wollin finden Sie ... Weiterlesen...
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Kreis Usedom-Wollin
Vorliegend handelt es sich um eine Aufstellung mit Stand der Volkszählung 1. Dezember 1885. Eine kurze Einführung zum Kreis AUsedom-Wollin finden Sie auf der Seite zum Kreis Usedom-Wollin (dort: Stand Volkszählung 1.12.1905). Der Kreis Usedom-Wollin gliederte sich im Jahr 1885 in Stadtgemeinden, Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke. Er bestand am 1. Dezember 1885 aus drei Stadtgemeinde ... Weiterlesen...
Kreis Usedom-Wollin
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Königreich Preußen nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Usedom-Wollin im Regierungsbezirk Stettin der Provinz Pommern. Er umfasste die beiden Inseln Usedom und Wollin nebst einem Teil des Stettiner Haffs. Das Landratsamt war in Swinemünde. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum ... Weiterlesen...