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Die Bestände der Einwandererzentralstelle im Bundesarchiv

(Ein Angebot zur Verbesserung der Datenlage)

Die Einwandererzentralstelle war eine nationalsozialistische Sammeldienststelle, welche der Umsiedlung, Einbürgerung und Ansiedlung sogenannter volksdeutscher Umsiedler diente. Sie wurde am 12.10.1939 in Gdingen begründet, zog wenig später nach Posen und im Herbst 1940 nach Lodz und hatte viele Nebenstellen, z.B. in Schneidemühl und Stettin.
Auf Antrag erhielten etwa 1,2 Mio. Menschen über ein Einzelverfahren die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Neben den Einzeleinbürgerungsverfahren gab es auch Sammeleinbürgerungen, bei denen die Betroffenen dabei nicht aktiv beteiligt waren. Diese gab es z.B. vom 1.10.1938 für die sudetendeutschen Gebiete und mit Wirkung vom 16.3.1939 für das sogenannte Protektorat Böhmen und Mähren. Auch das Volkslistenverfahren war eine Sammeleinbürgerung für die Gebiete Westpreußen, Danzig und Posen. Für die Angehörigen militärischer Dienststellen gab es Sondervorschriften.
Die Begutachtung erfolgte zum Teil durch fliegende Kommissionen, welche die Einwanderer meldepolizeilich erfassten, ärztlich und rassebiologisch untersuchten und politisch bewerteten. Das Verfahren war nach einem Tag abgeschlossen, alle Familienangehörigen mussten persönlich erscheinen, nur bei Kindern unter sechs Jahren wurde davon abgesehen. Das Gesamturteil beeinflusste dann die Entscheidung über die deutsche Staatsangehörigkeit und die Ansiedlungsregion. Diese Entscheidung hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22.2.1955 anerkannt, Ausnahmen bildeten die Fälle, wenn die Betroffenen ausdrücklich die deutsche Staatsbürgerschaft abgelehnt haben. Damit sind sie und deren Nachkommen deutsche Staatsbürger.

Am Kriegsende wurde ein Teil der Betroffenen aus den nunmehr an Polen gefallenen Gebieten, aber auch aus Deutschland ausgesiedelt, zwangsweise in die Sowjetunion gebracht, unter eine Sonderkommandantur gestellt und in Spezialsiedlungen angesiedelt. Dabei wurden die sogenannten Volksdeutschen bis 1946 auch aus den westlichen Besatzungszonen im Rahmen des Gefangenenaustausches an die Sowjetunion ausgeliefert. Einem kleineren Teil gelang es sich als displaced persons in den USA oder Kanada niederzulassen. Insbesondere nach 1989 wanderte der Großteil der Familien nach Deutschland aus und konnte hier die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Für den Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft der Deutschen aus Russland wurden die EWZ-Akten für amtliche Zwecke genutzt.

Es sind etwa 1,3 km Akten und 1 km Karteien, bei denen es kaum Kriegsverluste gab, erhalten. Aus dem Volkslistenverfahren sind wenige Eintragungen überliefert, die Unterlagen befinden sich, wenn erhalten, in polnischen Archiven. Die Akten sind sortiert nach den Herkunftsländern Baltikum, Frankreich, Jugoslawien, Polen, Rumänien, der Sowjetunion und Südtirol. Die Einzelfallakten lassen sich nach der EWZ-Nummer oder dem Namen suchen. Es handelt sich in der Regel um Familienakten, der jeweilige „Herdvorsteher‟ stellte den Antrag, nur Wehrpflichtige stellten diesen separat. Zum Antragstelle und seinen Kindern beinhaltet der Antrag folgende Informationen: EWZ-Nummer, bisherige Staatsangehörigkeit, Abstammungsverhältnisse, Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umgangssprache, Schulbesuch, Zugehörigkeit zu deutschen oder fremden Parteien, Vereinen, Verbänden, Militärverhältnisse, deutsche bzw. fremde Auszeichnungen, Strafverfahren, Aufenthaltsnachweise, Verwandte im Reich, der Einbürgerungsantrag, die Abschrift der Einbürgerungsurkunde mit Aushändigungsvermerk, Meldeblätter, Korrespondenz über einen Vermögensausgleich. Dazu kam eine eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und kein Zweifel an der Abstammung bestehe. Den Abschluss bilden die Bearbeitungsvermerke.

 

Quellen:

  • Heusterberg, Babett: Personenbezogene Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus. in: Herold-Jahrbuch, N.F. 5 (2000). Verlag Degener & Co. Neustadt a.d. Aisch 2000. S.147-186
  • Online über Website des Bundesarchivs: Aufsatz Babett Heusterberg

 

Berlin, im April 2019. Andreas Rösler

 

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