Statistik
zu Briese
1871: 9 Wohnstätten, 70 Einwohner
1905: 7 Wohnstätte, 37 Einwohner
1988: Kuznica zu Brzezinka
Bewohner: Blasche, Karl, Auszügler, in Hammerhäuser, Veteran von 1864, 1870/71 oo Baselt, Rosine. Goldene Hochzeit am 16.07.1915 (Heimatklänge) Grundig, Christof, Frey-Häusler auf dem Kupferhammer, 1743 (SH 64) |
|
1592: Nach dem Urbarium von 1592 ist die Walkemühle vom Vorwerk Niederbriese gegründet worden und war bis 1690 eine Mahlmühle. Von dieser Zeit an besass sie ein Hammerwerk
Von der Babinzer Muhl (spätere Walkemühle) aus dem Urbarium von 1592 Sie ist vom Vorbrigk ausgesetzt und des Müllers eigen. Er zinst auf Michaelis 6 Thlr., mehr desglichen Zins von der Hutung 7 Thlr., hauet zwei Tage ganz umbsonst, hilft aber nicht aufrechen. Versteuert sich neben dem Vorbrigk, jeden Terminus auf 18 Groschen, ist aller Hofdienste und Robothen gar frei, ist auch sonst privilegieret. Daselbst sind zwei Gärten. Einen.Garten hat die Herrschaft und dazu gehörig, eine Wiese, darauf der Teichwärter wohnt, versorgt im Winter und im Sommer alle Teiche, bewacht auch alle Fische. Der andere Garten ist ein ausgesetzter, verkaufter Groschergarten, den ein Zimmermann bewohnt. |
|
Nr. 23 Kupferhammer1742 Am 30. Juni 1742 verkauft die Gutsherrschaft den Kupferhammer an Erdmann Grundig Hier wird der Kaufvertrag folgen 1759 Am 20. Oktober wird bei Gottlieb Erdmann Grundig eingebrochen, was längerfristig seinen Ruin bedeutet Hier werden die Protokollauszüge folgen 176x Beim Tode von Erdmann Grundig übernimmt der Hauptgläubiger, der Breslauer Kupferschmied Gottlieb Jakob den Hammer. | |
Nr. 23 Walkmühle1763 Die Festenberger Tuchfabrikanten kaufen die Mühle von Karl Gottlieb Jakob laut Kaufbrief, bestätigt am 10.04.1763 um 700 Rthlr. Hier wird der Kaufbrief und der Vertrag folgen Urbarium 1787 Die Festenberger Tuchfabrikanten erhalten jährlich 4 Stämme kiefern Holz, das sie sich aber selber müssen schlagen lassen. (SH 163) Die Festenberger Tuchfabrikanten erhalten jährlich, wenn sie nicht selbst Zug(vieh) halten, eine Groscherfuhre auf 2 einhalb Meilen unentgeldlich zu Schirrholz. (SH 164) Bei vorfallendem Bauen in der Walkemühle und den dazu gehörigen Gebäuden, die sie auf ihre Kosten selbst besorgen (müssen), werden ihnen die Untertanen für das Taglohn, so die Herrschaft gibt, zwar überlassen, doch nicht zu einer Zeit, wo sie die Herrschaft selbst brauchet, als wie in der Heu-, Grummet- oder Getreideernte, in der Saatzeit und dergleichen. Das Wasserbette aber bauet die Herrschaft bis zum Einschuss aufs Rad für Herrschaftl. Kosten. Das Laudemium müssen sie alle zehn Jahre mit 50 Rthlr. nebst den Bestätigungsgebühren und den Gerichtskosten bezahlen. Sie haben aber das Recht, Füll(?)Erde auf Herrschaftl. Grund und Boden, wenn sich welche findet, doch nicht auf nutzbarem Grund und Boden, zu graben. Ferner sein sie (die Walker) berechtigt, unter das Brieser Groscher Zugvieh 3 Kühe und ein Kalb, im Falle sie selbt kein Zugvieh halten, zu treiben. Halten sie aber selbst Zugvieh, so müssen sie selbige in die Waldhutung treiben, weil das Zugvieh alsdann in die Stelle des Nutzviehes tritt. (SH 164/165) |
|
Nr. 23 Mahlmühle1856 Kauf durch das Gut Briese. Umbau um 1886 verkauft an Familie Busse 1893 Kauf durch Gustav Wuttke aus Oels 1919 Uebernahme durch den Sohn Max Wuttke, Müllermeister 13.06.1943 stirbt Max Wuttke. 1943 übernimmt der Sohn Manfred Wuttke die Mühle | |
Nr. 31 Hammer-Kretschamzu Briese auf der 4 Raden a) Heinrich Decke, Scholz in Hönigern kauft die Stelle laut Kaufbrief, conf. den 26. Sept. 1763 von Ihro Exzellenz vor 100 Rthlr und vermietet denselben an seinen jüngsten Sohn Christian, der die Stelle aber wegen liederlicher Wirtschaft wieder verlassen musse a) Kaufvertrag Ich, Friedrich August, das heiligen Römischen Reiches Graf von Kospath, Herr der Herrschaft Halbau usw. urkunde und bekenne hiermit, dass auf dar sogenannten 4 Raden den dortigen befindlichen Kretschamb mit Gebäuden, Aeckern, Wiesen, Nutzungen und Beschwerden, wie solcher unter der Vermietung ist genutzet worden, zu einem Erb- und Eigentum an den Heinrich Decke vor und um einbundert Floren Alt-courant bar Bezahlung verkaufet. Käufer entrichtet die Amts- und Gerichtssparteln, zinset jährlich zu Georgi 16 Thlr. Schlesisch Alt-courant, fuhret zwei Fass Fische nach Breslau, dann ist er schuldig, den Schafdünger aus den Niederbrieser und Neuvorwerker Schafställen mit den Groschern zugleich zu fuhren auf Feld, so lange es währet, schenket herrschaftl. Bier und Branntwein nach dem Preis, wie solchen die Herrschaft aussetzet, bekommt den 20. Teil zum „Schwention“, träget alle Königl. ‚onera“ und Steuern, wie solches ausgeschrieben werden, auch wegen der Hutung ist er der Gemeinde was beizutragen schuldig, gleich den anderen. Besitzer dieses Kretschams ist von allen Herrschaftl. Roboten, ausgenommen die Gemeindearbeit, befreiet. Er hält drei Stück Zugvieh und zwei Kühe und hat die Hutung gleich den Groschern. Uebrigens hat er sich zu verhalten gleich den Seinigen wie es einem christlichen Wirte zukommt, die Gäste ehrlich bedienen, keinen zu bevorteilen, damit der Herrschaftl. Bier- und Branntweinschank befördert und nicht gehindert wird, weiter, wann sowohl das Wohnhaus als die anderen Gebäude baufällig befunden worden so wird dem Käufer von der Gnädigsten Grundherrschaft fünf Stamm Kiefern aus dem Brieser Walde zur Reparatur angewiesen und gereicht werden ohne Entgeldt , im übrigen aber kann Käufer mit diesem Kretscham als seinem Erb- und Eigentum gebahren, solchen verkaufen, vermieten, verpfänden, vertauschen, jedoch nur an solche Leute, die der Grundherrschaft anständig erscheinen. Es wird auch bei jedesmaliger Verkaufung das Laudemium mit 10 % nebst anderen gewöhnlichen Kaufkosten entrichtet, alles aber denen Herrschaft!. Pflichten, Zinsen und Ehrungen auch anderen obrigkeitlichen Verpflichtungen ohnbeschadet.In Abwesenheit der Gnädigl. Grundherrschaft ist dieser Kaufbrief in obhabender Vollmacht von mir unterschrieben, auch demselben das Hochgräfl. Amtssiegel beigedrucket worden. So geschehen, Briese, den 26. September 1763 , gez. Friedrich Grosser, Gräfl. Kospothscher Oberamtmann |
|
|
|
1871 | |
1905 | |