Überblick Kirchen + Zivilstandsämter in der Bukowina

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Besonderheiten im Forschungsgebiet

Matriken oder Kirchenbücher (ab 1775)Überblick KirchspieleZivilstandsämter (ab 1930)

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Matriken oder Kirchenbücher (ab 1775)

Matriken oder Kirchenbücher setzen für die Bukowina direkt mit Beginn der österreichischen Herrschaft 1775 ein. Durch zahlreiche Zuwanderungen in den kommenden Jahrzehnten hatte sich bis zum Vorabend des ersten Weltkriegs eine ethnisch wie religiös sehr vielfältige Gesellschaft entwickelt in der 1910 folgende Religionsgruppen präsent waren:

Für die Genealogie der deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen vor der Umsiedlung 1940 sind vor allem die römisch-katholischen und evangelisch-lutherischen Matriken relevant. Diese finden sich als Folge von Flucht, Vertreibung, Umsiedlung und Veränderung der geopolitischen Verhältnisse in 7 Ländern und einer Vielzahl von verschiedenen Archiven.

Bei der Suche nach der richtigen Quelle sind folgende Schritte zu beachten

  • Ermittlung der Konfession der gesuchten Person
  • Ermittlung des zuständigen Kirch- bzw. Synagogensprengels für den Ereignisort
    • Heiraten meist im Kirchort, der für den Wohnort der Frau zuständig war
  • Ermittlung der relevanten Quellen des jeweiligen Kirchspiels und der Zugangsmöglichkeiten

Während der erste Schritt möglichst durch in den Familien vorliegende Quellen bzw. mündliche Überlieferung oder Verweise aus anderen Schriftquellen getan werden muss, wurde für die kirchlichen Zuständigkeiten der einzelnen Konfessionen durch den Forschungsgruppenleiter eine digitale Karte erstellt.

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Überblick Kirchspiele in der Bukowina

Unterschiedliche auswählbare Layer zeigen farblich markiert die Zuständigkeiten der einzelnen Sprengel, der jeweilige Kirch- bzw. Synagogenort ist durch ein Kreuz bzw. einen Davidstern markiert. Hat man den zuständigen Kirch- bzw. Synagogenort ermittelt, geht es als nächstes an die Ermittlung der vorhandenen Quellen. Hierzu wurde durch die Forschungsgruppe ein Recherchehilfsmittel (Kirchenbuchverzeichnis) erstellt, was die vorhandenen Matriken der Bukowina, deren Lagerungsort, Signatur, Benutzungsmodalitäten (Original/Mikrofilm, Digitalisat) und weitere Metadaten aufweist. Dieses wird nach und nach auf diesen Seiten bereitgestellt. Durch zahlreiche Digitalisierungsprojekte verschiedener Archive, maßgeblich über familysearch.org, sind erhebliche Teile der Kirchenbücher bereits online einsehbar und entsprechend im Verzeichnis verlinkt.

Wenn der gesuchte Eintrag im zuständigen Kirchspiel nicht auftaucht, sollte man sich davon nicht entmutigen lassen. Auch nicht, wenn man sich bezüglich Wohnort und Konfession absolut sicher ist. So kam es bei gemischtkonfessionellen Familien vor, dass die Söhne nach der Konfession des Vaters, die Töchter nach der Konfession der Mutter getauft wurden. Aber auch in Ehen, in denen beide Partner der gleichen Konfession angehörten, konnte es vorkommen, dass z.B. Taufen von Kindern in den Matriken anderer Glaubensgemeinschaften dokumentiert wurden. Dies hatte zum einen den Grund, dass der römisch-katholische oder evangelische Kirchspielort häufig relativ weit vom Wohnort der Familie entfernt lag, während es in fast jedem Dorf eine griechisch-orthodoxe Kirche gab. Manchmal gewinnt man auch den Eindruck, dass einfach bei dem Priester getauft wurde, der sich gerade im Ort befand. So sind in den griechisch-katholischen Kirchenbüchern von Sereth einige Taufen von rein evangelischen Familien aus Deutsch-Tereblestie dokumentiert. Kurzum: Im Zweifel kann der Blick in die für den Ort zuständigen Kirchenbücher anderer Konfessionen durchaus lohnen.

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Zivilstandsämter (ab 1930)

Zivilstandsämter (Oficiile de stare civilă) entstanden im alten Rumänien bereits 1865, also nur kurz nach der 1859 erfolgten Vereinigung der Walachei (Muntenien und Oltenien) und der Moldau zum Fürstentum Rumänien. 1895 erfolgte ihre Einführung auch in den ungarischen Landesteilen Siebenbürgen und Banat, die nach dem ersten Weltkrieg größtenteils zu Rumänien kamen. In der vormals österreichischen Bukowina, dem vormals russischen Bessarabien und der vormals bulgarischen Süddobrudscha erfolgte die Einführung des Zivilstandes erst mit deren Angliederung an Rumänien 1919. Für die Bukowina war der Stichtag der 01.01.1930. Davor waren ausschließlich die vielen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften zur Dokumentation von Geburten/Taufen, Heiraten und Sterbefällen/Begräbnissen verpflichtet.

Da das rumänische Archivgesetz auf personenbezogene Quellen eine generelle Schutzfrist von 100 Jahren vorsieht, befinden sich die Zivilstandsregister für die Südbukowina größtenteils noch in den jeweiligen Zivilstandsämtern.

Für die heute ukrainische Nordbukowina erfolgte teilweise bereits eine Abgabe an das staatliche Archiv der Oblast Czernowitz:

  • verfilmte Zivilstandsregister im staatlichen Archiv Czernowitz auf familysearch.org

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Forschungsgruppe Bukowina
Forschungsstelle Galizien und Bukowina (Buchenland)

 
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