Hammerhäuser: Kupferhammer / Walkmühle zu Briese (Kuznica)

Statistik
 zu Briese 1871:  9 Wohnstätten, 70 Einwohner 1905:  7 Wohnstätte,  37 Einwohner 1988: Kuznica zu Brzezinka

Bewohner: Blasche, Karl, Auszügler, in Hammerhäuser, Veteran von 1864, 1870/71 oo Baselt, Rosine. Goldene Hochzeit am 16.07.1915 (Heimatklänge) Grundig, Christof,  Frey-Häusler auf dem Kupferhammer, 1743 (SH 64)

1592: Nach dem Urbarium von 1592 ist die Walkemühle vom   Vorwerk Niederbriese gegründet worden und war bis 1690 eine Mahlmühle. Von   dieser Zeit an besass sie ein Hammerwerk

Von der Babinzer Muhl (spätere Walkemühle) aus dem Urbarium von 1592

Sie ist vom Vorbrigk ausgesetzt und des Müllers eigen. Er zinst auf Michaelis 6 Thlr., mehr desglichen Zins von der Hutung 7 Thlr., hauet zwei Tage ganz umbsonst, hilft aber nicht aufrechen. Versteuert sich neben dem Vorbrigk, jeden Terminus auf 18 Groschen, ist aller Hofdienste und Robothen gar frei, ist auch sonst privilegieret.

Daselbst sind zwei Gärten. Einen.Garten hat die Herrschaft und dazu gehörig, eine Wiese, darauf  der Teichwärter wohnt, versorgt im Winter und im Sommer alle Teiche, bewacht auch alle Fische. Der andere Garten ist ein ausgesetzter, verkaufter Groschergarten, den ein Zimmermann bewohnt.
 Nr. 23 Kupferhammer1742   Am 30. Juni 1742 verkauft die Gutsherrschaft den   Kupferhammer an Erdmann Grundig Hier wird der Kaufvertrag folgen 1759 Am 20. Oktober wird bei Gottlieb Erdmann Grundig eingebrochen, was   längerfristig seinen Ruin bedeutet Hier werden die Protokollauszüge folgen 176x   Beim Tode von Erdmann Grundig übernimmt der   Hauptgläubiger, der Breslauer Kupferschmied Gottlieb Jakob den Hammer.

Nr. 23 Walkmühle

1763 Die Festenberger Tuchfabrikanten kaufen die Mühle von Karl Gottlieb   Jakob laut Kaufbrief, bestätigt am 10.04.1763 um 700 Rthlr. Hier wird der Kaufbrief und der Vertrag folgen Urbarium 1787 Die Festenberger Tuchfabrikanten erhalten jährlich 4 Stämme kiefern Holz, das   sie sich aber selber müssen schlagen lassen. (SH 163) Die Festenberger Tuchfabrikanten erhalten jährlich, wenn sie nicht selbst   Zug(vieh) halten, eine Groscherfuhre auf 2 einhalb Meilen unentgeldlich zu   Schirrholz. (SH 164) Bei vorfallendem Bauen in der Walkemühle und den dazu gehörigen Gebäuden, die   sie auf ihre Kosten selbst besorgen (müssen), werden ihnen die Untertanen für   das Taglohn, so die Herrschaft gibt, zwar überlassen, doch nicht zu einer   Zeit, wo sie die Herrschaft selbst brauchet, als wie in der Heu-, Grummet-   oder Getreideernte, in der Saatzeit und dergleichen. Das Wasserbette aber bauet die Herrschaft bis zum Einschuss aufs Rad für   Herrschaftl. Kosten. Das Laudemium müssen sie alle zehn Jahre mit 50 Rthlr. nebst den   Bestätigungsgebühren und den Gerichtskosten bezahlen. Sie haben aber das Recht, Füll(?)Erde auf Herrschaftl. Grund und Boden, wenn sich welche   findet, doch nicht auf nutzbarem Grund und Boden, zu graben. Ferner sein sie (die Walker) berechtigt, unter das Brieser Groscher Zugvieh 3   Kühe und ein Kalb, im Falle sie selbt kein Zugvieh halten, zu treiben. Halten   sie aber selbst Zugvieh, so müssen sie selbige in die Waldhutung treiben, weil   das Zugvieh alsdann in die Stelle des Nutzviehes tritt. (SH 164/165)
Nr. 23 Mahlmühle1856 Kauf durch das Gut Briese. Umbau um 1886 verkauft an Familie Busse 1893 Kauf durch Gustav Wuttke aus Oels 1919 Uebernahme durch den Sohn Max Wuttke, Müllermeister 13.06.1943 stirbt Max Wuttke. 1943 übernimmt der Sohn Manfred Wuttke die   Mühle

Nr. 31 Hammer-Kretscham

zu Briese auf der  4 Raden a) Heinrich Decke, Scholz in Hönigern kauft die Stelle laut Kaufbrief, conf. den 26. Sept. 1763 von Ihro Exzellenz vor 100 Rthlr und vermietet  denselben an seinen jüngsten Sohn Christian, der die Stelle aber wegen       liederlicher Wirtschaft wieder verlassen musse a)  Kaufvertrag Ich, Friedrich August, das heiligen Römischen Reiches Graf von Kospath,   Herr der Herrschaft Halbau usw. urkunde und bekenne hiermit, dass auf dar   sogenannten 4 Raden den dortigen befindlichen Kretschamb mit Gebäuden,   Aeckern, Wiesen, Nutzungen und Beschwerden, wie solcher unter der Vermietung   ist genutzet worden, zu einem Erb- und Eigentum an den Heinrich Decke vor und   um einbundert Floren Alt-courant bar Bezahlung verkaufet. Käufer entrichtet   die Amts- und Gerichtssparteln, zinset jährlich zu Georgi 16 Thlr. Schlesisch   Alt-courant, fuhret zwei Fass Fische nach Breslau, dann ist er schuldig, den   Schafdünger aus den Niederbrieser und Neuvorwerker Schafställen mit den   Groschern zugleich zu fuhren auf Feld, so lange es währet, schenket   herrschaftl. Bier und Branntwein nach dem Preis, wie solchen die Herrschaft   aussetzet, bekommt den 20. Teil zum „Schwention“, träget alle Königl. ‚onera“   und Steuern, wie solches ausgeschrieben werden, auch wegen der Hutung ist er   der Gemeinde was beizutragen schuldig, gleich den anderen. Besitzer dieses   Kretschams ist von allen Herrschaftl. Roboten, ausgenommen die Gemeindearbeit,   befreiet. Er hält drei Stück Zugvieh und zwei Kühe und hat die Hutung gleich   den Groschern. Uebrigens hat er sich zu verhalten gleich den Seinigen wie es   einem christlichen Wirte zukommt, die Gäste ehrlich bedienen, keinen zu   bevorteilen, damit der Herrschaftl. Bier- und Branntweinschank befördert und   nicht gehindert wird, weiter, wann sowohl das Wohnhaus als die anderen Gebäude   baufällig befunden worden so wird dem Käufer von der Gnädigsten   Grundherrschaft fünf Stamm Kiefern aus dem Brieser Walde zur Reparatur   angewiesen und gereicht werden ohne Entgeldt , im übrigen aber kann Käufer mit   diesem Kretscham als seinem Erb- und Eigentum gebahren, solchen verkaufen,   vermieten, verpfänden, vertauschen, jedoch nur an solche Leute, die der   Grundherrschaft anständig erscheinen. Es wird auch bei jedesmaliger Verkaufung   das Laudemium mit 10 % nebst anderen gewöhnlichen Kaufkosten entrichtet, alles   aber denen Herrschaft!. Pflichten, Zinsen und Ehrungen auch anderen   obrigkeitlichen Verpflichtungen ohnbeschadet.In Abwesenheit der Gnädigl.   Grundherrschaft ist dieser Kaufbrief in obhabender Vollmacht von mir   unterschrieben, auch demselben das Hochgräfl. Amtssiegel beigedrucket worden.   So geschehen, Briese, den 26. September 1763 , gez. Friedrich Grosser, Gräfl. Kospothscher   Oberamtmann
  1.  Heinrich Seidel kauft den Kretscham an Georgi 1770 um 100 Floren
  2.  Gottlieb Seidel  laut Kaufbrief, conf den 10. Juni 1800 von seinem verstorbenen Vater für 125 Rthlr.
  Wohnplätze
1871
1905
 
     
 
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