Nach der Vertreibung Napoleons begann Preußen ab 1815 seine Verwaltung neu zu ordnen. So wurde unter anderem die Provinz Pommern errichtet, zu deren Hauptstadt Stettin (poln. Szczecin) bestimmt wurde. Auch die Verwaltung des neu gebildeten Regierungsbezirkes Stettin wurde in der Stadt angesiedelt. Im Rahmen der Kreiseinteilung erhielt die Stadt kreisfreien Status.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte sie zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Bezüglich der weiteren Darstellung der Stadtgeschichte wird auf den informativen und ausgewogenen Wikipedia Artikel verwiesen.
Stettin ist die Hauptstadt der Woiwodschaft Westpommern. Stettin ist einer der größten Seehäfen des Ostseeraumes und siebtgrößte Stadt der Republik Polen. Trotz ihrer politischen Zugehörigkeit zur Woiwodschaft Westpommern, die überwiegend deckungsgleich mit dem Westteil des historischen Hinterpommern ist, gehören Stettin und die ebenfalls westlich der Oder gelegenen polnischen Orte des Landkreises Police historisch zu Vorpommern.
Stettin bildete seit der Kreiseinteilung einen eigenen Stadtkreis. Die Zahl der Einwohner am 1. Dezember 1905 wird in Klammern angefügt.
Quellen:
Stadtgemeinden | |||
Ort | evangelische Kirche | katholische Kirche | Standesamt |
Stettin (224.119) | Stettin | Stettin | Stettin I (Süd) Stettin II (Nord) Stettin III (West) |
Quellen:
Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900 Königreich Preußen/Provinz Pommern/Regierungsbezirk Stettin (besucht am 27. Dezember 2014)
Gemeindelexikon für das Königreich Preußen – Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 und anderer amtlicher Quellen; Heft IV. Provinz Pommern, Berlin 1908, S. 168-169. Digitalisat in Pomorska Biblioteka Cyfrowa (Digitale Bibliothek Pommern; besucht am 1. Januar 2015)
Kreisseite Stettin – Stand 01.12.1871
Kreisseite Stettin – Stand 01.12.1885
Pommern Stadt- und Landkreise – Stand 01.12.1905