Im österreichischen Teil des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, zu dem Böhmen, Mähren und auch Schlesien gehörten, verbreiteten sich reformatorische Bestrebungen sehr schnell. Die Schriften Martin Luthers wurden wenige Jahre nach ihrer Veröffentlichung hier schon nachgedruckt, wobei vor allem Breslau und Wien die Hauptzentren dafür waren. Andererseits waren die Protestanten z.T. auch starken Verfolgungen ausgesetzt.
Durch den 1555 geschlossenen Augsburger Religionsfrieden wurden die Rechte der Evangelischen gestärkt, allerdings hing es vom Landesherrn ab, ob die Reformation eingeführt wurde. Die Gegenreformation verstärkte ihre Bemühungen den Prozess aufzuhalten und die katholische Lehre als allein zulässige zu festigen. Reformatorische Schriften wurden ab 1600 immer wieder verbrannt und Gläubige von ihren Grundherren zur Teilnahme am katholischen Gottesdienst gezwungen.
Nach Beginn des Dreißigjährigen Krieges waren sowohl die Niederlage in der Schlacht am Weißen Berg 1620 als auch der Oberösterreichische Bauernkrieg die Ursachen dafür, dass die evangelische Lehre, in den Untergrund gedrängt, nur noch dort fortleben konnte. Gleichzeitig wurden dadurch Auswanderungswellen ausgelöst.
Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 wurden die Rekatholisierungsbestrebungen noch einmal verstärkt und es gab nur die Möglichkeit der Auswanderung, wenn man zur katholischen Lehre nicht mehr zurück wollte. Gerade im Grenzgebiet zu Sachsen nutzten viele diese Möglichkeit, sofern es ihnen gelang unbemerkt das Land zu verlassen.
Erst das 1781 durch Joseph II. erlassene Toleranzpatent ermöglichte die Gründung von Gemeinden für die Evangelischen Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses. Allerdings galten einige Einschränkungen. So musste die Gemeinde mindestens 500 Personen oder 100 Familien umfassen und die Bethäuser turmlos bleiben.
Das 19. Jahrhundert brachte die schrittweise Gleichstellung der evangelischen Gemeinden. Zunächst durften sie weitere Schulen, Krankenhäuser und Kirchen errichten, letztere ab 1848 auch mit Turm. In diesem Jahr kam das Recht hinzu eigene Matrikel zu führen. Und Das 1861 durch Franz Joseph I. erlassene Protestantenpatent schuf nun eine weitgehende rechtliche Gleichstellung.
Nach dem Zusammenbruch der Monarchie teilte sich die evangelische Kirche auf die Nachfolgestaaten auf.
Die evangelische Kirche in Österreich wurde 1784 in Diözesen aufgeteilt.
Für Böhmen, Mähren und Österreichisch Schlesien waren das die
- Evangelische Superintendentur A.B. Böhmen mit dem Prager, dem Nördlichen und dem Südlichen Seniorat,
- die Evangelische Superintendentur A.B. Mähren und Schlesien und
- die 1869 gegründete Evangelische Superintendentur A.B. Asch.
Vorher bildeten die evangelischen Gemeinden des Ascher Ländchens ein eigenständiges Inspektorat, das der Statthalterei in Prag direkt unterstellt und von den Grafen von Zedtwitz bestellt wurde.
Im Zusammenhang mit der Zuspitzung des Konfliktes zwischen den Nationalitäten in Österreich-Ungarn verschärfte sich auch der Gegensatz zwischen deutschsprachigen und tschechischsprachigen Lutheranern, in deren Folge die Evangelische Superintendentur A.B. Böhmen geteilt wurde,
- das weitgehend tschechischsprachige östliche Seniorat wurde die Evangelische Superintendentur A.B. Ostböhmen und
- das weitgehend deutschsprachige westliche Seniorat die Evangelische Superintendentur A.B. Westböhmen.
- Das Evangelische Seniorat A.B. Asch blieb weiterhin selbständig
Mit der Gründung der Tschechischen Republik und dem Verbot, die bisherigen Beziehungen zu Österreich beizubehalten, wurde am 25.Oktober 1919 die Deutsche Evangelische Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien gegründet. Durch ein Dekret von Präsident Beneš wurde diese am 6. Mai 1945 aufgelöst.
| Die Evangelischen Superintendenturen | |
| A.B. Westböhmen | A.B. Ostböhmen |
| A.B. Mähren und Schlesien | A.B. Asch |
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